Staatsrechtler Di Fabio: Reformation gehört zu Geburtsstunden der Neuzeit

Staatsrechtler Di Fabio: Reformation gehört zu Geburtsstunden der Neuzeit
Der Staatsrechtler Udo Di Fabio hat im Hinblick auf das Reformationsjubiläum 2017 vor historischen Verzerrungen gewarnt.

Verkürzungen des Reformationsgeschehens auf Martin Luther als "Vordenker des Holocaust und Ahnherrn eines religiös motivierten Terrorismus" seien nicht nur historisch krude, sondern auch Ausdruck der Angst und Selbstzweifel der westlichen Welt, schreibt der ehemalige Bundesverfassungsrichter in einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Dienstagsausgabe).  "Die Reformation war eine Revolution des Geistes. Sie ist eine der Geburtsstunden der Neuzeit", ergänzt Di Fabio: "Der Westen hat allen Grund, das Jahr 1517 in Erinnerung zu rufen und die Neuzeit neu zu begründen."

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Luthers reformatorisches Aufbegehren und Ulrich Zwinglis Glaubensbekenntnis hätten eine anachronistische gewordene Harmonie zerbrochen. "Die Neuzeit sucht seitdem ihre Identität in der Würde und Vernunft eigenverantwortlicher Menschen, der Vielfalt der Überzeugungen und in der Standhaftigkeit gemeinsamer Wertebehauptungen", schreibt der Verfassungsjurist. Der Katholik Di Fabio hat seit Februar den den Vorsitz des Wissenschaftlichen Beirates des Kuratoriums zur Vorbereitung des Reformationsjubiläums 2017 inne.

Das Sperrige an Luther oder Johannes Calvin und dem europäischen Reformationsprozess werde vielleicht heute nicht mehr sonderlich geschätzt, vermutet Di Fabio. Längst sei eine "sanfte Formierung zu einer harmonischen Einheitsgesellschaft" im Gange, in der die öffentliche Meinung und die Politik das Erbe verbindlicher Glaubensrichtlinien anträten. "Was, wenn die vernetzten Eliten sich eine harmonische Ordnung nur suggerieren, während die Alltagswelten vieler Menschen aus dem Raum rationaler öffentlicher Diskurse wegdriften", gibt der Jurist zu bedenken. Eine Gesellschaft ohne kulturelle Vielfalt und ohne die Fähigkeit, traditionelle Lebensentwürfe für die Zukunft zu übernehmen, verlöre innere Spannkraft.

Deshalb müsse der Verfassungsstaat die Erosion großer Volkskirchen und kleiner religiöser Gemeinschaften sowie das Verblassen eines reflektierten laizistischen Humanismus mit Sorge wahrnehmen, auch wenn er diesen Prozess nicht aufhalten könne, argumentiert der Verfassungsrechtler. "Es kommt aber auch auf die Religionsgemeinschaften und die Kirchen an, wie sie sich verständlich machen", ergänzte der an der Universität Bonn lehrende Rechtswissenschaftler. Religionen und Konfessionen seien "keine verlängerten Werkbänke des politischen Prozesses". Im Kern gehe es immer um das Glaubensbekenntnis. "Es ist das stärkste Recht jedes Glaubens, von Gott zu sprechen", schreibt Di Fabio.