Kirchenrechtler: Tebartz-van Elst muss finanzielle Wiedergutmachung leisten

Kirchenrechtler: Tebartz-van Elst muss finanzielle Wiedergutmachung leisten
Der Kirchenrechtler Thomas Schüller rechnet damit, dass der emeritierte Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst einen Teil seines Ruhestandsgehaltes für Wiedergutmachung verwenden muss. Eine entsprechende Klage auf Schadensersatz sei in Vorbereitung und werde von den vatikanischen Gerichten erwartet, sagte Schüller in einem Interview dem SWR-Magazin "zur Sache Rheinland-Pfalz!".

Ein Bischof könne nur beim höchsten römischen Gericht, der Sacra Rota, auf Schadensersatz verklagt werden, erläuterte der Direktor des Instituts für Kanonisches Recht der Universität Münster.

Papst Franziskus hatte im März den Rücktritt von Tebartz-van Elst angenommen und den Paderborner Weihbischof Manfred Grothe als Apostolischen Administrator der Diözese eingesetzt. Zuvor war Tebartz-van Elst nach heftiger öffentlicher Kritik an den explodierenden Baukosten für seine Residenz und an seinem autoritären Führungsstil vom Papst beurlaubt worden.

###mehr-artikel###

Schüller nannte es eine "großzügige Geste", dass der emeritierte Bischof das volle Pensionsgeld von 71 Prozent des letzten Gehaltes bekommt. Damit werde gezeigt, dass man Tebartz-van Elst wirtschaftlich überhaupt in die Lage versetzen wolle, "einen höheren Betrag lebenslang abzubezahlen". Der suspendierte Bischof bekommt ein Ruhegehalt von rund 6.700 Euro monatlich. Schüller hatte bis zu seinem Wechsel nach Münster 16 Jahre im Bistum Limburg gearbeitet, vier Jahre war er persönlicher Referent des damaligen Bischofs Franz Kamphaus.

Nach Angaben des SWR ist derzeit noch offen, ob die Staatsanwaltschaft Limburg ein Ermittlungsverfahren gegen Tebartz-van Elst wegen des Verdachts der Untreue einleiten wird.