Synode stellt Segnung und Trauung weitgehend gleich

Foto: iStockphoto
Die Segnung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften ist in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau künftig weitgehend einer Trauung gleichgestellt.
Synode stellt Segnung und Trauung weitgehend gleich
Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Samstagabend in Darmstadt mit großer Mehrheit die Segnung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Trauung weitgehend gleichgestellt. Damit wird künftig auch die Segnung als kirchliche Amtshandlung beurkundet, und die Paare bekommen eine Bescheinigung. Die Synode will in den kommenden Monaten weiter darüber beraten, ob die Segnung auch als Trauung bezeichnet werden kann.

###mehr-artikel###

In der Frage der Gleichstellung übernimmt die EKHN damit eine Vorreiterrolle in der evangelischen Kirche. "Die EKHN ist sich bewusst, dass diese Sichtweise in manchen anderen Kirchen abgelehnt wird", heißt es in dem Papier. Homosexualität könne als Teil der Schöpfung gesehen werden, heißt es in dem EKHN-Regelwerk. "Die Treue zu den biblischen Texten und die Bejahung gleichgeschlechtlicher Liebe schließen sich nicht mehr aus." Die Segnung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften ist in der Landeskirche bereits seit 2003 möglich und wurde seitdem rund 120 Mal praktiziert.

Die weitgehende Gleichstellung von Trauung und Segnung homosexueller Lebenspartnerschaften ist Teil einer neuen Ordnung für die Gemeindepraxis, die von der Synode bei drei Gegenstimmen und wenigen Enthaltungen beschlossen wurde. Ein Hauptziel der Neufassung sei es, die evangelische Tradition ebenso ernst zu nehmen wie die Lebenswirklichkeit der Menschen im 21. Jahrhundert, sagte der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses, Ulrich Weisgerber.

###mehr-links###

Kirchenpräsident Volker Jung bezeichnete die neue Lebensordnung als "Leitfaden, der die Gemeinden bei ihrer Arbeit unterstützt und bestärkt". Er begrüßte die Entscheidung zur Segnung: "Hier ist die bisherige Praxis der Segnungen von eingetragenen Partnerschaften konsequent in den Abschnitt über die Trauung integriert worden." Nach evangelischem Verständnis seien beides Segenshandlungen und keine Sakramente. Zudem bleibe es den Pfarrern und den Kirchenvorständen vorbehalten, Segenshandlungen abzulehnen.