Video entlastet angeklagten Jugendpfarrer König

Foto: dpa/Arno Burgi
Pfarrer Lothar König am Mittwoch vor Gericht in Dresden.
Video entlastet angeklagten Jugendpfarrer König
Der wegen schweren Landfriedensbruchs angeklagte Pfarrer Lothar König ist am Mittwoch entlastet worden. Die Aussagen zweier Polizisten entkräfteten die Vorwürfe gegen den Jenaer Theologen, ebenso ein in der Dresdner Verhandlung gezeigtes Video.

Die beiden Berliner Beamten, die bei den Ausschreitungen am 19. Februar 2011 während der Anti-Nazi-Proteste in Dresden an vorderster Linie im Einsatz waren, haben den Jenaer Pfarrer zwar am Ort des Geschehens gesehen. Allerdings konnten die Zeugen nicht bestätigen, dass König von seinem Lautsprecherwagen aus zu Gewalt gegen Polizisten aufgerufen habe, wie die Anklage dem Theologen vorwirft.

###mehr-artikel###Einer der Beamten, der beim Einsatz an den Beinen verletzt wurde, erklärte vor dem Amtsgericht: "Nein, daran kann ich mich nicht erinnern." Er könne es aber auch nicht ausschließen, sagte der 25-jährige Polizist. Strittig ist auch, zu welchem Zeitpunkt der Angeklagte am Ort des Geschehens eintraf. In ihren Zeugenaussagen schilderten die beiden Polizisten das Ausmaß der Konfrontationen mit Demonstranten südlich des Hauptbahnhofs bei der Demo vor zwei Jahren. Sie erklärten, König zumindest gesehen zu haben.

Ein Polizeivideo, dass bei der Verhandlung am Mittwoch gezeigt wurde, zeigte König als Schlichter. Deeskalierende Ausrufe und Aufforderungen zur Besonnenheit waren zu hören. Insgesamt waren am zweiten Prozesstag fünf Polizisten vorgeladen. Bis zum frühen Abend wurden zwei gehört. Auch der zweite Beamte, der damals eine Berliner Hundertschaft im Einsatz geleitet hatte, konnte nicht sagen, ob König über  Lautsprecher selbst das Wort ergriffen hat. Er habe aber mindestens zwei männliche Stimmen ausmachen können, so der 48-jährige Beamte. 

Verteidiger fordert weiteres Material an

Verteidiger Johannes Eisenberg will nun Videomaterial der Berliner Polizei anfordern, um König weiter zu entlasten. In der Verhandlung am Mittwoch wurde ihm indes wegen Beleidigung der Staatsanwältin mehrfach das Wort entzogen. Der Vorsitzende Richter Ullrich Stein attestierte ihm mangelndes soziales Verhalten. Zudem lehnte er am Mittwoch im Prozess mehrere Anträge des Verteidigers ab. Das Verfahren wird am 13. Mai fortgesetzt.